von Caro Meyer --> zu schnell
Peg
schrieb am Mittwoch, 9. Mai 2007
Weil´s tief in Beiträgen von 2005 verborgen,
mache ich mal eben einen neuen Thread auf:
Autor: Carola Meyer
Datum: Dienstag, 8. Mai 2007
Text: Hab da mal ne Frage, also wenn ich 28km/h außerorts zu schnell gefahren bin muß ich 50 € zahlen und bekomme 3 Punkte ?
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» Eingabe: [ 28 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 28 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 50,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
Punkte: 3 Punkte
Wenn du deine Probezeit schon hinter dich gebracht hast: JEIN, denn die 24 Euro Bearbeitung gehen auch zu deinen Lasten. Das heißt, dein Finanz-Konto wird mit 74 Euro belastet.
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» Eingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
*
Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
*
Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
*
Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
mache ich mal eben einen neuen Thread auf:
Autor: Carola Meyer
Datum: Dienstag, 8. Mai 2007
Text: Hab da mal ne Frage, also wenn ich 28km/h außerorts zu schnell gefahren bin muß ich 50 € zahlen und bekomme 3 Punkte ?
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» Eingabe: [ 28 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 28 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 50,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
Punkte: 3 Punkte
Wenn du deine Probezeit schon hinter dich gebracht hast: JEIN, denn die 24 Euro Bearbeitung gehen auch zu deinen Lasten. Das heißt, dein Finanz-Konto wird mit 74 Euro belastet.
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» Eingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
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Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
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Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
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Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!